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Architektenleistung

Das Architektenhonorar zu Leistungen nach BNB

Die überwiegenden „neuen“ Leistungen stellen besondere Leistungen im Sinne der HOAI dar, für die eine Vergütung frei vereinbart werden kann. Insofern sind diese Leistungen im Vorfeld auch bereits im Einzelnen herauszuarbeiten, im Vertrag zu definieren und für die einzelnen Leistungen eine Vergütung zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, führt dies nach der neuen HOAI im Gegensatz zum bisherigen Preisrecht zwar nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Dieser richtet sich dann allerdings nach § 632 Abs. 2 BGB. Damit ist die übliche Vergütung zu bezahlen. Unterlassen es die Parteien, im Vertrag eine eindeutige Vergütungsvereinbarung zu treffen, dürfte der erste Streit vorprogrammiert sein. Dasselbe Problem kann sich bei der Vereinbarung einer Gesamtpauschale stellen. Auch hier wird im Streitfall zu entscheiden sein, ob die Vergütung der unter die HOAI fallenden Leistungen die Mindest- oder Höchstsätze unter- oder überschreitet. Aufgrund der noch sehr jungen HOAI und der zu diesen Themen noch fehlenden Rechtsprechung empfiehlt sich umso mehr, vernünftige Grundsteine bei der Vertragsgestaltung mit Ihrem Auftraggeber zu legen.

Genaue Zahlen zu Mehrkosten sind ein wohlgehütetes Geheimnis der Branche. Es gibt klare Skalierungseffekte und Abhängigkeiten vom Bauprozess. Rechnen Sie zu Sicherheit mit nachfolgenden Mehrkosten der Planungsleistungen nach HOAI:

 

  • Bei Objekten bis zu 20 – 40 Millionen*  Planungsmehrkosten von ca. 10 – 15  %
  • Bei Objekten bis zu 40 – 100 Millionen* Planungsmehrkosten von ca. 8 - 10 %
  • Bei Objekten über 100 Millionen* Planungsmehrkosten von ca. 5 %

 

(*Kostengruppe 300-400) Diese Bewertung stützt sich auf viele Gespräche mit Experten im DGNB und aus dem Zertifizierungsbereich. Wir haben versucht keine Nebenkosten auszublenden um einen pauschalen Benchmark zu erstellen. Eine genauere Bemessung halten wir derzeit (2012) für nicht realistisch.

Diese Mehrkosten entstehen durch Mehraufwand beim Architekten durch arbeitsintensivere HOAI Leistungen, gesonderte Leistungen beim BNB Koordinator und durch externe Gutachten.

Achten Sie als Auftraggeber darauf die Mehrkosten frühzeitig zu berücksichtigen. Der Aufwand beim BNB Koordinator und bei den Gutachten lassen sich nicht reduzieren und endstehen in ähnlicher Höhe - unabhängig von der Projektgröße!

 

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de