In der EW- Bau müssen nach RBBau folgende Entwurfsunterlagen enthalten sein:
▪ Entwurfs- und Genehmigungspläne (u. a. Übersichtsplan, Katasterplan, Lageplan, Entwurfs- und Genehmigungspläne),
▪ Erläuterungsbericht,
▪ Kostenberechnung,
▪ Nachweise (Tragwerksplanung, Brandschutz, EnEV, Schallschutz).
Diese Regelungen zu erforderlichen Nachweisen während der Planungsphase dienten bisher dazu, einerseits die geplante Gebäudequalität und andererseits die Einhaltung des vereinbarten Kostenrahmens sicherzustellen. Im Sinne der Nachhaltigkeit bieten diese vereinheitlichten Nachweise für das öffentliche Bauen die Chance, ausgewählte Qualitäten der Nachhaltigkeit im Rahmen der Aufstellung von ES- und EW-Bau zu verankern und im weiteren Planungsfortschritt zu überprüfen.
Link zur: RBBau
Die notwendigen Dokumentationsanforderungen zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen werden im „Handbuch – Prüfungsunterlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden“ detailliert beschrieben. Dieses liefert wichtige Informationen zurn systematischen Vorgehensweise bei der prüffähigen Zusammenstellung der Ergebnisse und der erforderlichen Unterlagen.
Link zum: Handbuch - Prüfungsunterlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden