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Besonderheiten öffentlicher Bauvorhaben 

Für Bundesbaumaßnahmen gelten die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Die RBBau schreibt die Beachtung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen  (siehe auch BNB) für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (RBBau Teile E und D) verpflichtend vor. Die Struktur des Teil B des Leitfadens orientiert sich am Planungsablauf nach RBBau entsprechend Abbildung 9. In dieser sind zusätzlich die korrespondierenden Leistungsphasen nach HOAI angegeben, um die Ausführungen des Leitfadens auch auf Bauvorhaben anderer Bauherren übertragen zu können. Weiterhin sieht die Richtlinie vor, dass die Bauverwaltung eine Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) aufstellt, nachdem die Entscheidungsgrundlage (ES-Bau) durch die Oberste Technische Instanz genehmigt und vom Bundesministerium der Finanzen haushaltsrechtlich anerkannt wurde. Mit der ES-Bau, die aus Bedarfsplanung, Varianten- untersuchung zur Bedarfsdeckung mit Kosten- ermittlung und komplettierenden Unterlagen nach § 24 Bundeshaushaltsordnung (BHO) besteht, wird die Kostenobergrenze großer Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß Abschnitt E RBBau festgesetzt.  In der Bedarfsplanung zur ES-Bau formulieren Nutzer und Eigentümer/Bedarfsträger ihre quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Gebäude. Die festgestellte und genehmigte Kostenobergrenze ist für den weiteren Planungs- und Bauprozess bindend. 

Die EW-Bau entspricht den Leistungsphasen 2 (Vorplanung, teilweise), 3 (Entwurfsplanung), 4 (Genehmigungsplanung) nach HOAI und dient der Aufstellung einer abgeschlossenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Soweit erforderlich – in Abhängigkeit der bautechnischen Anforderungen an das Gebäude – können auch Teile der Ausführungsplanung in die EW-Bau einfließen. Bei der Aufstellung der EW-Bau sind die materiellen Festlegungen der ES-Bau bindend. In der EW-Bau werden die quantitativen und qualitativen Anforderungen aus der Bedarfsplanung in einen konkreten Gebäudeentwurf umgesetzt.  In dieser Planungsphase müssen Konzepte entwickelt werden, wie die Aspekte des nachhaltigen Bauens in die Entwurfsplanung integriert und die speziellen Anforderungen an die Nachhaltigkeit aus der Bedarfsplanung tatsächlich umgesetzt werden können.  

 

In der EW- Bau müssen nach RBBau folgende Entwurfsunterlagen enthalten sein:

▪    Entwurfs- und Genehmigungspläne (u. a. Übersichtsplan, Katasterplan, Lageplan, Entwurfs- und Genehmigungspläne),

▪    Erläuterungsbericht,

▪    Kostenberechnung, 

▪    Nachweise (Tragwerksplanung, Brandschutz, EnEV, Schallschutz).

Diese Regelungen zu erforderlichen Nachweisen während der Planungsphase dienten bisher dazu, einerseits die geplante Gebäudequalität und andererseits die Einhaltung des vereinbarten Kostenrahmens sicherzustellen. Im Sinne der Nachhaltigkeit bieten diese vereinheitlichten Nachweise für das öffentliche Bauen die Chance, ausgewählte Qualitäten der Nachhaltigkeit im Rahmen der Aufstellung von ES- und EW-Bau zu verankern und im weiteren Planungsfortschritt zu überprüfen.

Link zur: RBBau

Die notwendigen Dokumentationsanforderungen zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen werden im „Handbuch – Prüfungsunterlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden“ detailliert beschrieben. Dieses liefert wichtige Informationen zurn systematischen Vorgehensweise bei der prüffähigen Zusammenstellung der Ergebnisse und der erforderlichen Unterlagen.

Link zum: Handbuch - Prüfungsunterlage für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden

 

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de