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ISO 14001 Process
EMAS LLOG

ISO 14001

Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, u. a. zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Zielsetzung in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation (Unternehmen, Dienstleister, Behörde, etc.). Der kontinuierliche Verbesserungsprozess beruht auf der Methode Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act, PDCA):
Planen: Festlegung der Zielsetzungen und Prozesse, um die Umsetzung der Umweltpolitik der Organisation zu erreichen
Ausführen: die Umsetzung der Prozesse
Kontrollieren: Überwachung der Prozesse hinsichtlich rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik der Organisation; ggfs. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs der Organisation in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen)
Optimieren: Falls notwendig müssen die Prozesse korrigiert (angepasst) werden;
Hierzu soll ein Unternehmen eine betriebliche Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm festlegen sowie ein entsprechendes Managementsystem aufbauen, das bei der Zielerreichung hilft.
Um die gewünschte Umweltleistung erzielen zu können, soll die Organisation basierend auf ihrer Umweltpolitik (also ihren Zielsetzungen hinsichtlich Umweltschutz) im ersten Schritt ein Umweltmanagementsystem aufbauen und umsetzen. Durch regelmäßige Überprüfung der gesetzten (Umwelt)ziele und des Umweltmanagementsystems soll die kontinuierliche Verbesserung erreicht werden. Als hilfreiches Werkzeug zur Analyse der Umweltauswirkungen einer Organisation und zur Identifikation von Optimierungsansätzen hat sich das Konzept von Cleaner production erwiesen.
In der Norm wird ausdrücklich betont, dass sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich die Organisation selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat. Allerdings, und das ist neu in der überarbeiteten ISO 14001, muss diese Umweltpolitik u.a. die Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen beinhalten.

Mehr Informatonen finden Sie unter:

Link: http://www.14001news.de/

Eco- Management and Audit Scheme

EMAS ist die Kurzbezeichnung für Eco- Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die EMAS-Verordnung (Öko-Audit-Verordnung) misst der Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen eine entscheidende Rolle zu. EMAS gilt als ein Instrument der sogenannten "New environmental policy instruments (NEPI's).

Rückläufige Bedeutung.

In Deutschland werden wesentliche Teile der EMAS-Verordnung durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. Im UAG ist u. a. das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter geregelt. Außerdem konstituiert es den Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten, Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes zu erlassen und die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Im UGA sind die folgenden Interessengruppen vertreten: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 ehrenamtlichen Mitglieder werden in ihrer Arbeit und ihrem Engagement von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt.Die Zahl der Organisationen, die sich nach EMAS validieren lassen, ist rückläufig. Der „Höhepunkt“ der EMAS-Validierungen lag in den Jahren 2001 und 2002, wobei nach wie vor Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die meisten EMAS-Validierungen hat. In Deutschland sind insgesamt 1.483 Organisationen (mit 1924 Standorten) nach EMAS validiert. Europaweit sind es 3.416 Organisationen an 5.066 Standorten (Stand: 15. Oktober 2006, siehe hier).
Die Gründe für den Rückgang der Zunahme der Validierungen sind vielschichtig, dürften aber im Wesentlichen an folgenden Aspekten liegen:
Mangelnde internationale Akzeptanz von EMAS. Die internationale Norm ISO 14001 ist weltweit anerkannt, EMAS hingegen ist auf die EU beschränkt.
Des Weiteren baut EMAS II auf einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 auf und erweitert die Anforderungen um eine verbindliche Rechtskonformität, eine inhaltliche Rechenschaftspflicht durch die Umwelterklärung und das Registrierungsverfahren, ohne für die Unternehmen zusätzlichen (wirtschaftlichen) Nutzen zu generieren.
Insbesondere in Deutschland wurde den teilnehmenden Unternehmen von Seiten der Politik Erleichterungen (z. B. mehr Eigenüberwachung) und finanzielle Anreize (teilweiser Verzicht auf Gebühren) in Aussicht gestellt. Diese Anreize gelten mittlerweile in der Mehrzahl der Bundesländer, kamen aber womöglich zu spät. In einigen Bundesländern werden bei der Gewährung von Verwaltungs- und Gebührenerleichterungen ISO 14001 und EMAS gleichgestellt, so dass dort auch dieser Anreiz entfallen ist. Ob EMAS ein Unternehmen tatsächlich mehr kostet als ISO 14001 ist umstritten, zumal es Pflichtaudittage wie bei ISO-Zertifizierungen bei EMAS nicht gibt. Die jüngste Richtlinie der EU zu öffentlichen Vergaben (2004/18/EG) gibt eindeutig Unternehmen mit EMAS den Vorzug, was zur weiteren Verbreitung beitragen soll.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Link: http://www.emas.de/

http://wir-fuer-emas.de/index.php

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de