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Generelle Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen sind:

Bei Selbstgenutzten Immobilien:
Die Berechnungen zeigen, dass bei einem heutigen Energiepreis von ca. 5 Cent/kWh sehr weit
gehende energiesparende Investitionen bei der selbst genutzten Immobilie ökonomisch vorteilhaft sind. Geht man von hohen zukünftigen Energiepreisen (Energiepreissteigerung über 5%/a) aus, wird auch das investitionsintensive „Niedrigenergiehaus“ im Bestand wirtschaftlich. Dies liegt vor allem daran, dass der Investor als Nutzer der Immobilie die Maßnahmen durch die eingesparten Heizkosten unmittelbar refinanzieren kann. Entscheidend ist allerdings ein hoher Energieverbrauch des Gebäudes im unsanierten Zustand mit einem  entsprechend hohen Potenzial zur Energiekosteneinsparung.

Im Mietwohnungsbestand:

Differenzierter ist die Situation bei Modernisierungen im Mietwohnungsbestand zu sehen:
Bei der Refinanzierung zusätzlicher energiesparender Investitionen innerhalb bestehender
Mietverhältnisse ist der Investor an mietrechtliche Regelungen gebunden. Da energiesparende Investitionen in die Gebäudehülle in der Regel nicht mietspiegelrelevant sind, bleibt dem Investor zur Refinanzierung innerhalb bestehender Mietverhältnisse lediglich die Möglichkeit einer Mieterhöhung nach § 559 BGB. Die Berechnungen nach der Kapitalwertmethode zeigen, dass der Investor bei nahezu Vollermietung auf dieser Basis die zusätzlichen energiesparenden Investitionen nicht refinanzieren kann.

Viel günstiger stellt sich die Situation für Modernisierungen innerhalb bestehender Mietverhältnisse dar, wenn man von der Prämisse einer wegen der hohen Heizkosten langfristig nicht mehr voll vermietbaren Immobilie ausgeht. Berücksichtigt man den durch die energetischen Modernisierung vermiedenen Leerstand als zusätzliche Mieteinnahme (die ohne Modernisierung nicht erzielt worden wäre), dann ergibt sich ein deutlich positiver Kapitalwert.

Grundsätzlich anders stellt sich die Situation dar, wenn von der Prämisse einer nicht mehr voll vermietbaren Immobilie mit erheblichen Instandsetzungsbedarf ausgegangen wird. Nach einer Modernisierung mit anschließender Neuvermietung und unter Berücksichtigung der Vollkosten ergibt sich üblicherweise ein deutlich positiver Kapitalwert für das Unternehmen.

Generell  gilt:
Die  Notwendigkeit der Koppelung von Energiesparmaßnahmen an Instandsetzung. Steht an einem Gebäude eine Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an, so sollten daran zu diesem Zeitpunkt auch immer Maßnahmen zur energetischen Verbesserung gekoppelt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass die erforderlichen Mittel für die Energie sparenden Komponenten im Verhältnis zu den ohnehin erforderlichen Aufwendungen nur noch gering sind.

Die geringen Mehrkosten stehen dann in einem sehr günstigen Verhältnis zum energetischen Nutzen der Maßnahme. Wird dieser Zeitpunkt jedoch nicht genutzt, ist die Chance einer kostengünstigen energetischen Verbesserung auf lange Sicht verpasst.
 

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