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Neue Leistungen des Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung

Wir bieten Ihnen ab 2010 die Leistungen des Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung an. Diese werden zwangsweise notwendig bei fast allen größeren Bauplanungen ab 2010 und bereits laufenden Bauvorhaben. Sie sind vom Bauherren, oder über seinen ausführenden Planer, analog einem Prüfstatiker,  gesondert zu beauftragen. EnEV- Nachweise, die tatsächliche Realisierung auf der Baustelle und die abschließende Berechnung für den Energieausweis müssen von einem Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (im Folgenden abgekürzt: PSVeG) geprüft werden. PSVeG dürfen jedoch keine Nachweise prüfen, die sie selbst erstellt haben; eine „Eigentestierung“ wie bisher ist also nicht mehr zulässig.

Seit dem 31. Dezember 2009 gilt die neue EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) 2009. Neu definiert wurden die Aufgaben und die Pflicht zur Einschaltung der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung in Bezug auf die EnEV-Nachweise und die Energieausweise. Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung bestätigen dem für die Einhaltung der EnEV verantwortlichen Bauherren die Vollständigkeit und Richtigkeit von EnEV-Nachweisen, die durch eine rechnerische Energiebilanzierung geführt werden, und der darauf basierenden Energieausweise. Verbindlich vorgegeben ist außerdem die Überprüfung der Bauausführung anhand von Stichproben. Anders als nach der alten EnEV-DV Bln entfällt die Kontrollpflicht nicht, wenn Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung die EnEV-Nachweise und Energieausweise selbst aufgestellt bzw. ausgestellt haben. Damit wurde ein echtes 4-Augen-Prinzip realisiert.

Die besonderen Sachverständigen, die bereits nach der alten EnEV- Durchführungsverordnung zur Unterstützung des Vollzugs der EnEV in Berlin eingebunden werden mussten, basieren nun auf einem mit dem Land Brandenburg abgestimmten Modell für Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung. Eine einheitliche Qualifizierung und die gegenseitige Anerkennung in Berlin und Brandenburg sollen Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung ermöglichen in beiden Bundesländern tätig zu werden.


Bis die ersten Prüfsachverständigen zugelassen sind gilt eine Übergangsregelung in deren Rahmen wir für Sie tätig werden.

Unsere Erklärung nach § 9 EnEV-DV Bln für die übergangsweise Wahrnehmung von Aufgaben der
Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung, zur Vorlage bei der Bauherrin oder des Bauherrn und auf Verlangen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Finden Sie hier: PDF


Wir bieten Ihnen dazu, dem für die Einhaltung der EnEV verantwortlichen Bauherren, folgende Leistungen an:

1.0    Prüfung, Abstimmung und Bestätigung, der Vollständigkeit und Richtigkeit der rechnerischen Energiebilanzierung des EnEV- Nachweis zum Bauantrag.

2.0    Überprüfung der Bauausführung anhand von Stichproben in einem ökonomisch vertretbaren Rahmen.    

3.0    Abschließende Prüfung und Bestätigung der auf der EnEV- Berechnung und der Bauausführung basierende Energieausweis.

Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung, so dass wir Ihnen ein passendes Angebot erstellen können. Wir beraten Sie gern kostenfrei zu den Details der neuen Verordnungen und werden uns bemühen den zwangsweise notwendigen Aufwand zu minimieren um Ihnen ein möglichst günstiges Angebot machen zu können.  Kontakt



Links zum Thema:

Die Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889) finden Sie hier:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20091218EnEVDVBln2009.pdf

Hinweise zur EnEV- DV Bln, insbesondere zur Tätigkeit des Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung finden Sie hier:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/EnEV-DVBln_Hinweise.pdf

 "Neue Regeln zum Vollzug der EnEV" von Dipl.-Ing. Roland Borgwardt, Mitglied der Ausschüsse "Nachhaltiges Planen und Bauen" und "Gesetze und Verordnungen" der Berliner Architektenkammer, siehe auch 4/2010 Deutsches Architektenblatt.

http://www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/0/029E2C6B253B9127C12576EA003A036F/$FILE/EnEV.pdf


 

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de