EnEV Nachweis
Mit der seit Februar 2002 geltenden Energieeinsparverordnung werden erstmals bauliche sowie heizungs- und anlagentechnische Anforderungen zusammengefasst. Damit ersetzt die EnEV sowohl die bisher gültige WSchVO 95 wie auch die Heizungsanlagen-Verordnung 1998. Neu an der EnEV ist die Gesamtbetrachtung eines Neubaus anhand seines Primärenergiebedarfs. Für Neubauten ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweis Pflicht geworden. Auch für bestehende Gebäude gelten (ähnlich wie in der WSVO) bestimmte Vorschriften.
Honorare für den EnEV- Nachweis
(ehemals Wärmeschutznachweis)
Die HOAI enthält nur Regelungen zum Nachweis nach der alten Wärmeschutzverordnung, aber keine zur EnEV. Deshalb kann das Honorar frei vereinbart werden.