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Die Unternehmererklärung

Wesentliche Auswirkungen auf die bisherige EnEV- Durchführungsverordnung haben die mit der EnEV 2009 eingeführten Nachweis- und Vorlagepflichten durch sogenannte Unternehmererklärungen.

Sachverständige bescheinigen bei umfassenden gebäudebezogene Berechnungen, dass sind EnEV- Nachweise zu Baubeginn und der Energieausweis bei Abschluss eines Bauvorhabens:

Die Befugnis Berlins, besonders qualifizierte Sachverständige für die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen der EnEV einzuschalten, beschränkt sich auf den Neubau und auf bauliche Maßnahmen im Bestand, für die umfassende gebäudebezogene Berechnungen als Grundlage für die Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2009 (EnEV-Nachweise) und für die Energieausweise entsprechend dem Neubau geführt werden. Sachverständige sind Personen die Berechtigt sind EnEV-Nachweise zu und Energieausweise zu erstellen.

Unternehmen können in folgenden Einzelmaßnahmen bescheinigen:

Bei Änderungen an der Gebäudehülle, die nur bauteilbezogen nachgewiesen werden, Dämmung der obersten Geschoßdecken sowie beim erstmaligen Einbau oder Ersatz von heizungs-, lüftungs-, klimatechnischen oder Warmwasseranlagen genügt nach § 26a EnEV 2009 die Bestätigung der anforderungsgerechten Bauausführung durch Erklärung des ausführenden Unternehmens. Bauordnungsrechtliche Überwachungspflichten der nach Bauordnungsrecht am Bau Beteiligten bleiben davon unberührt.

  1. Änderung von Außenbauteilen,
  2. Einbau von Anlagen der Heizung-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung in bestehende Gebäude und
  3. Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme von Heizkesseln, Anlagenausstattung von Zentralheizungen und Warmwasseranlagen

Die entsprechenden Formulare der Unternehmererklärung:

Für Außenbauteile bei Teilsanierung:

Unternehmererklärung nach § 26a der Energieeinsparverordnung – EnEV 2009 zum Nachweis der Anforderungen der EnEV bei Änderung von Außenbauteilen und Dämmung oberster Geschoßdecken beheizter Räume in bestehenden Gebäuden Download: Unternehmererklärung nach § 26a enev – Außenbauteile (pdf, 82 kb)

Bei Erneuerung der Haustechnik:

Unternehmererklärung nach § 26a EnEV 2009 zum Nachweis der Anforderungen der EnEV bei Änderung von bestehenden Gebäuden an die Technische Gebäudeausrüstung  Download: unternehmererklärung nach § 26a enev – tga (pdf, 103 kb)


Die rechtliche Grundlage finden Sie hier:

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln) Vom 18. Dezember 2009 (GVBl. S. 889) Download: pdf

Begründung zur Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln) Vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889) Download: PDF

Energieeinsparung - EnEV-Durchführungsverordnung Berlin Link: Vordrucke nach § 3 EnEV-DV Bln

 

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de