Erstellung von EnEV-NachweiseWir erstellen jährlich eine große Zahl EnEV- Nachweise für
individuell verschieden angepasste Bautypen für verschiedene Lebensmittelketten
und ihre Investoren. Gleichzeitig sind wir für einige als Consultant tätig um
die Gebäude und ihre TGA auf die zukünftigen Anforderungen von EnEV 2012,
EEWärmeG und Klimaschutzgesetzen vorzubereiten.
Unser jahrelanges Ingenieurtechnisches Wissen
über diese Markttypen fliest in aktuelle Berechnungen ein. Durch den kontinuierlichen Abgleich mit den
vorhergegangen Referenzprojekten können wir in der Regel grobe Fehler und
Qualitätsmängel ausschließen bzw. noch rechtzeitig auf die Planung einwirken um
eine Genehmigungsfähig herzustellen.
Aufgrund des ökonomischen Drucks der Bauherrn optimieren wir
den HT´ Wert üblicherweise bis nahe an die Genehmigungsfähigkeit über eine
individuelle Anpassung der Dämmstärken (und damit der Erstellungskosten). Der
QP Wert ist bei den Märkten fast immer ähnlich über die oftmals gleiche Anlagentechnik. In der
Zonierung gibt es Unterschiede je nach Markttyp bei Windfang, Verkauf und Back-
und Fleischer Bereichen.
Im Land Berlin ist der Autor des Nachweises,
bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für energetische
Gebäudeplanung und Mitglied im Prüfungsausschuss der Berliner
Architektenkammer.
Diese Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannter
Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung gilt auch im Land
Brandenburg, siehe „Verordnung
über die im Land Brandenburg bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen
(Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung- BbgPrüfSV) vom 05. November
2009, § 9 Gegenseitige Anerkennung“.
Wir sind beteiligt an der gemeinsame Arbeitsgruppe aus
Mitgliedern der Architektenkammer Berlin, der Baukammer Berlin und der
Brandenburgischen Ingenieurkammer zu der Entwicklung der Leitlinien für die
öffentlich-rechtliche Prüfung von EnEV- Nachweisen und der Bauausführung gemäß
EnEV-DV Berlin 12/2009 durch Prüfsachverstänndige für energetische
Gebäudeplanung (PSVeG).